Verbot von Homosexualität birgt auch Gefahren für Heterosexuelle

In vielen Staaten und Ländern unserer Welt herrschen Verbote von Homosexualität oder ihrem Ausleben mit ganz unterschiedlichen Strafmaßen: Einerseits werden in einigen Ländern sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts mit einer Geldstrafe belegt, wie beispielsweise in Liberia, andererseits sogar mit der Todesstrafe geahndet, wie beispielsweise in Mauretanien, Jemen oder dem Iran. In diesem Spektrum extremer Strafmaßen gibt es noch beliebig unterschiedliche Freiheitsstrafen im Rahmen von einigen Monaten bis zur lebenslänglichen Haftstrafe in anderen Ländern. Dabei wird teilweise in der Bestrafung zwischen Frauen und Männern unterschieden, wobei gleichgeschlechtliche Sexualhandlungen zwischen Männern benachteiligt sind. Allerdings sind solche Gesetzmäßigkeiten, die aus heutiger, europäischer Sicht gegen Menschenrechte verstoßen, nicht nur völlig illegitim, sondern bergen auch Risiken von Fehlanschuldigungen und Fehlverurteilungen, also in diesem Sinne, Ungerechtigkeiten. Wieso haben sich offensichtlich niemals Staatsoberhäupter oder regierende Männergruppen darüber Sorgen gemacht, von Widersachern oder Verschwörern gewollt fälschlich der Homosexualität bezichtigt und nach ihrer Amtszeit sogar bestraft zu werden?

Solch eine Fragestellung bezieht sich natürlich nur auf solche Straftatbestände, die schwierig nachweisbar sind, aber in keinem Fall auf alle: Wenn jemand ermordet wird, gibt es in der Regel eine Leiche; wenn eine Bank ausgeraubt worden ist, dann fehlt Geld; bei einem Verkehrsunfall sind Fahrzeuge beschädigt worden; diese Fälle beschreiben eindeutig belegbare Straftaten. Bei Sexualstraftaten ist es jedoch nicht immer so einfach einen Angeklagten zu überführen und zu prüfen, ob überhaupt eine Straftat begangen worden ist. Das aktuelle Beispiel der Nachweisschwierigkeit zeigt der kontrovers diskutierte Fall Jörg Kachelmann: Letztendlich konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der ehemalige Moderator der Wettervorhersage seine ehemalige Freundin vergewaltigt hatte, und er wurde freigesprochen. Dieser Freispruch impliziert die Unaufrichtigkeit der Klägerin und demonstriert die Ambivalenz die eine Fehlanschuldigung mit sich bringen kann und somit eine ganze Existenz bedrohen und zerstören kann. Neben Jörg Kachelmann gibt es noch weitere Personen, die unter Fehlanschuldigungen leiden mussten.

Dabei steht natürlich außer Frage, Sexualstraftaten zu ahnden, auch wenn diese die Gefahr der Fehlanschuldigung bergen: Minderjährige und Personen, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, müssen ausdrücklich geschützt werden; die Gefahr, die von Sexualstraftätern ausgeht, muss abgeschirmt und weitere Straftaten zum Schutz der Gesellschaft vermieden werden. Aus diesen plausiblen Gründen lässt sich jedoch kein Verbot der Homosexualität ableiten, da sich die teilnehmenden Geschlechtspartner freiwillig in eine solche, meist mit Nachteilen verbundene Beziehung begeben. Und auch die Wissenschaft der molekularen Biologie versorgt die Menschheit derzeit mit dem Wissen, dass Homosexualität in der Vererbung von Gen-Markern begründet ist, also in dem Sinne erwiesener Weise als natürlich anzusehen ist: Es ist keine Frage des Willens sondern der Vererbung, homosexuell zu sein. Die Gesellschaft muss also auch nicht vor einer „Verschwulung“  durch händchenhaltende oder küssende Männer geschützt werden. Zusätzlich aber zu der Sinnlosigkeit der Gesetze gegen Homosexualität gibt man Intriganten und Falschklägern ein Mittel in die Hand, unschuldige Menschen zu diskriminieren und ihr Leben zu zerstören. Dies ist sicherlich ein Aspekt geringerer Wichtigkeit für Homosexuelle und Menschenrechtler, jedoch ein Aspekt der zumindest den Befürwortern von Gesetzten gegen Homosexualität zu denken geben sollte.

Unwissenheit über die Natürlichkeit der Homosexualität, die politische Immunität der Gesetzesurheber und zumeist auch die Kontrolle der Medien erübrigt leider die Gefahr für den Gesetzesurheber, zumindest in seiner eigenen Macht- oder Regierungsperiode durch Antihomosexuellen-Gesetze selbst angreifbar zu sein. Nur kleine Staatsbürger, egal ob homo- oder heterosexuell, müssen sich Sorgen machen, der Homosexualität bezichtigt zu werden. Dabei sind Verbote von Homosexualität, deren Ausübung oder Propaganda indirekt an die Kontrolle der Meinungs- und Pressefreiheit gekoppelt, um als Instrument zum Machterhalt und zur Immunität falsche Anschuldigungen und Machtverlust zu unterdrücken. Interessanterweise scheint einer der ersten Schritte zur Entwicklung der Menschenrechte und Demokratie eines Landes über die Entwicklung der Meinungs- und Pressefreiheit abzulaufen und so als ein Vorbote Gleichberechtigung und die Abschaffung der Verbote von Homosexualität einzuleiten. In dieser Beziehung ist Europa ein Vorreiter und Vorbild für den Rest der Welt, allen voran Deutschland, dessen politisches Klima und vor allem Hochburgen wie Berlin oft vergessen lassen, dass auch hier einmal homo- und heterosexuelle Menschen auf Grund von Anschuldigungen von Homosexualität verfolgt und bestraft worden sind.

Es wäre schön, wenn in jedem Land der Welt Menschenrechte ihre Beachtung finden würden und kein Unschuldiger mehr leiden müsste.

Eure Bambi Szeen

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